Die Einnahmeüberschussrechnung ist eine vereinfachte rein steuerliche Gewinnermittlungsmethode. Hierbei wird der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Sie ist nur bei nichtbuchführungspflichtigen Unternehmen zulässig und daher in der Regel die ideale Gewinnermittlungsmethode für kleine Unternehmen, die Ihren Gewinn nur für das Finanzamt ermitteln müssen. Auch bei den Aufzeichnungspflichten ergeben sich im Gegensatz zur Bilanz einige Lockerungen. So muss zum Beispiel keine Inventur erstellt werden.
Eine Aussage über die Vermögensverhältnisse des Unternehmens ist bei der Einnahmeüberschussrechnung aber nur sehr bedingt möglich und daher für die Unternehmensführung ungeeignet. Haben Sie Fragen zur Einnahmeüberschussrechnung?
Kontaktieren sie unsDie Bilanz liefert eine verbindliche Aufstellung über das vorhandene Vermögen und Schulden Ihres Unternehmens und ist daher im Gegensatz zur Einnahmeüberschussrechnung ein brauchbares Instrument zur Unternehmensteuerung.
Bilanzierende Unternehmen müssen sich jedoch an strenge Aufzeichnungspflichten halten. So muss z.B. ein ordnungsgemäßes Kassenbuch geführt oder eine Inventur erstellt werden. Nur Buchführungspflichtige Unternehmen müssen eine Bilanz erstellen. Diese Buchführungspflicht kann entweder freiwillig erfolgen oder sich zwingend aus dem Gesetz ergeben (z.B. bei überschreiten gewisser Größenmerkmale).
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