Die Bilanz liefert eine verbindliche Aufstellung über das vorhandene Vermögen und Schulden Ihres Unternehmens und ist daher im Gegensatz zur Einnahmeüberschussrechnung ein brauchbares Instrument zur Unternehmensteuerung.
Bilanzierende Unternehmen müssen sich jedoch an strenge Aufzeichnungspflichten halten. So muss z.B. ein ordnungsgemäßes Kassenbuch geführt oder eine Inventur erstellt werden. Nur Buchführungspflichtige Unternehmen müssen eine Bilanz erstellen. Diese Buchführungspflicht kann entweder freiwillig erfolgen oder sich zwingend aus dem Gesetz ergeben (z.B. bei überschreiten gewisser Größenmerkmale).
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