Gründercoachings oder Jungunternehmerberatungen werden vom Staat finanziell gefördert.
Seit 2016 hat sich die Fördermittellandschaft verändert.
Es gibt verschiedene Fördertöpfe für Existenzgründer wir zeigen Ihnen ein Übersicht der Programme.
Bei diesem Programm beginnt die Beratung vor der Existenzgründung. Hier geht es um die Erstellung des Businessplans, um die Markt- und Wettbewerbsanalyse, die Standortwahl, das Marketing und die Finanzierung und die Beantragung eines Förderkredites übe die KFW oder LFA Banken.

Voraussetzungen sind ein Nachweis, das innerhalb eines Jahres vor Antragstellung keine Selbständigkeit im Vollerwerb vorliegt. Der Antrag muß vor der Gründung erfolgen.
Hier wird der Jungunternehmer nach dem Markteintritt mit einer Förderung durch ein gezieltes Coaching unterstütz. Welche Marketingmaßnahmen müssen weiterentwickelt werden? Welche Produkte und Dienstleistungen haben sich auf dem Markt bewährt? Entwickeln sich die Umsätze wie geplant – und wenn nicht, welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
Voraussetzungen sind Antragstellung innerhalb der ersten beiden Jahre nach Gründung
Eine Unternehmenssicherungs-Beratung wird hier mit 90 Prozent gefördert. Das bedeutet, bei einem Beratungshonorar von 3.000 Euro zahlt der Unternehmer nur 300 Euro. Für dieses Honorar arbeitet dann ein persönlicher Coach und Berater mehrere Tage mit ihm daran, die Firma wieder auf Kurs zu bekommen.
Voraussetzungen sind Verluste im Unternehmen die mehr als die Hälfte des Eigenkapitales aufgebraucht haben.
Für Unternehmen die schon länger als 3 Jahre am Markt sind gibt es bei der BAFA eine Förderung für sogenannte „Bestandsunternehmen“. Die Beratung wird hier mit 50% gefördert. Voraussetzungen sind Unternehmen deren Umsatz unter 50 Mio. liegt und die weniger als 250 Mitarbeiter haben.

Die Beantragung der Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist relativ komplex, deshalb unterstützen wir die Unternehmer bei der Antragstellung und Abwicklung.
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