Die Einnahmeüberschussrechnung ist eine vereinfachte rein steuerliche Gewinnermittlungsmethode. Hierbei wird der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Sie ist nur bei nichtbuchführungspflichtigen Unternehmen zulässig und daher in der Regel die ideale Gewinnermittlungsmethode für kleine Unternehmen, die Ihren Gewinn nur für das Finanzamt ermitteln müssen. Auch bei den Aufzeichnungspflichten ergeben sich im Gegensatz zur Bilanz einige Lockerungen. So muss zum Beispiel keine Inventur erstellt werden.
Eine Aussage über die Vermögensverhältnisse des Unternehmens ist bei der Einnahmeüberschussrechnung aber nur sehr bedingt möglich und daher für die Unternehmensführung ungeeignet. Haben Sie Fragen zur Einnahmeüberschussrechnung?
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