Unsere Steuerkanzlei kümmert sich um Ihre Finanzbuchhaltung – von Anfang bis Ende!

Mit digitalen Belegen erleichtern Sie Ihre täglich anfallenden Büroarbeiten rund um die Buchführung: Ihre Belege bleiben im Unternehmen und wir greifen über das DATEV-Rechenzentrum darauf zu. Auch Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen können Sie dadurch jederzeit Online abrufen.

Sprechen Sie uns an

Jeder Unternehmer ist verpflichtet seine Belege und Buchungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzubewahren. Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 diese Grundsätze nochmals konkretisiert und stellt die Unternehmer damit vor eine nicht unerhebliche Herausforderung.(näheres finden Sie hier) Eine Verletzung dieser Grundsätze eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit, den Gewinn durch Hinzuschätzungen zu erhöhen und Bußgelder oder Verzögerungsgelder festzusetzen.

Gehen Sie daher auf Nummer sicher und sprechen Sie uns an
Ersetzendes Scannen
Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich - man spricht dabei von Ersetzendem Scannen. Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb. Die Bundessteuerberaterkammer hat hier in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband eine Muster-Verfahrensdokumentation erarbeitet. Diese finden Sie hier. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl des richtigen Finanzbuchhaltungsprogramms. Per Fernbetreuung können wir Sie bei der richtigen Verbuchung der Geschäftsvorfälle unterstützen.

Bei weitere Fragen sprechen Sie uns an
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