Jeder Unternehmer ist verpflichtet seine Belege und Buchungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzubewahren. Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 diese Grundsätze nochmals konkretisiert und stellt die Unternehmer damit vor eine nicht unerhebliche Herausforderung.(näheres finden Sie hier) Eine Verletzung dieser Grundsätze eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit, den Gewinn durch Hinzuschätzungen zu erhöhen und Bußgelder oder Verzögerungsgelder festzusetzen.
Gehen Sie daher auf Nummer sicher und sprechen Sie uns an