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Ersetzendes Scannen

Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich - man spricht dabei von Ersetzendem Scannen. Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb. Die Bundessteuerberaterkammer hat hier in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband eine Muster-Verfahrensdokumentation erarbeitet. Diese finden Sie hier. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung
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