Die bayerische Staatsregierung hat den persönlichen Kontakt zwischen Steuerberater und Mandant durch die Ausgangsbeschränkung untersagt. Unsere Kanzlei ist daher bis auf unbestimmte Zeit für den Parteiverkehr geschlossen. Wir werden unsere Mandanten auch weiterhin bestmöglich unterstützen und beraten. Auf Grund unserer technischen Ausstattung sind wir in der Lage den Belegaustausch auch digital und ohne persönlichen Kontakt durchzuführen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf einen digitalen Beleg- und Informationsaustausch.
Beratungen finden bis auf Weiteres telefonisch statt.Sofern Ihnen die Übergabe von Belegen in digitaler Form nicht möglich ist, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, um eine mandantenorientiere Übergabe von Belegen zu vereinbaren, die zugleich den persönlichen Kontakt vermeidet oder auf ein Minimum begrenzt.
Förderungen während der Corona Epidemie
Zu Zeiten der Corona Epidemie gibt es verschiedene Kredit- und Hilfsmöglichkeiten für Sie, um die Auswirkungen für Sie abzufedern. Einige Beispiel sind:
- Kreditvergabe der KfW und LfA - Corona Kredite
- Soforthilfeanträge - Liquiditätsengpässe
- Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen aufgrund der COVID-19 Krise
- § 56 Infektionsschutzgesetz