Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten?
Ja, prinzipiell ist das möglich - man spricht dabei von Ersetzendem Scannen.
Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen.
Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb.
Die Bundessteuerberaterkammer hat hier in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband eine Muster-Verfahrensdokumentation erarbeitet.
Diese finden Sie hier.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung